
Eigentumsförderung in NRW
Viele Menschen wünschen sich, in den eigenen vier Wänden zu leben. Das eigene Haus oder die Eigentumswohnung soll für Jeden realisierbar sein. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zinsgünstige Darlehen bereit, damit auch Familien mit kleinen Einkommen Wohneigentum bilden können.
Alle Fragen auf einen Blick
Was wird gefördert?Der Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum
Wer wird gefördert?
Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einer schwerbehinderten Person, die die vorgegebene Einkommensgrenze um nicht mehr als 40 Prozent übersteigt
Wie wird gefördert?
Mit einem zinslosen oder zinsgünstigen Baudarlehen
Für zusätzliche Baumaßnahmen, die wegen einer Schwerbehinderung erforderlich sind, kann nach den Wohnraumförderungsbestimmungen ein Schwerbehindertendarlehen gewährt werden
Wo kann man Fördermittel beantragen?
Anträge für die Eigentumsförderung können bei den örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden gestellt werden
Welche Informationsquellen gibt es?
Die Wohnraumförderungsbestimmungen zu aktuellen Konditionen
interaktiver Förderberater zur unverbindlichen Überprüfung, ob Chancen auf Förderung bestehen
Informieren Sie sich vorab umfassend
Ausführliche Informationen finden Sie unter dem angegebenen Links.Unsere Baufinanzierungsspezialisten
Thomas Helmig, Tel.: 0521/544-199, thomas.helmig@bielefelder-vb.de und
Mathias Lückebergfeld, Tel.: 0521/544-276, mathias.lückebergfeld@bielefelder-vb.de
stehen Ihnen gern für alle Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.
