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Bielefelder Volksbank eG
BLZ: 48060036
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Eigentumsförderung in NRW

 

Viele Menschen wünschen sich, in den eigenen vier Wänden zu leben. Das eigene Haus oder die Eigentumswohnung soll für Jeden realisierbar sein. Das Land Nordrhein-Westfalen stellt zinsgünstige Darlehen bereit, damit auch Familien mit kleinen Einkommen Wohneigentum bilden können.

Alle Fragen auf einen Blick

Was wird gefördert?
Der Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum

Wer wird gefördert?
Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einer schwerbehinderten Person, die die vorgegebene Einkommensgrenze um nicht mehr als 40 Prozent übersteigt

Wie wird gefördert?
Mit einem zinslosen oder zinsgünstigen Baudarlehen
Für zusätzliche Baumaßnahmen, die wegen einer Schwerbehinderung erforderlich sind, kann nach den Wohnraumförderungsbestimmungen ein Schwerbehindertendarlehen gewährt werden

Wo kann man Fördermittel beantragen?
Anträge für die Eigentumsförderung können bei den örtlich zuständigen Bewilligungsbehörden gestellt werden

Welche Informationsquellen gibt es?
Die Wohnraumförderungsbestimmungen zu aktuellen Konditionen
interaktiver Förderberater zur unverbindlichen Überprüfung, ob Chancen auf Förderung bestehen
   

Informieren Sie sich vorab umfassend

Ausführliche Informationen finden Sie unter dem angegebenen Links.

Unsere Baufinanzierungsspezialisten

Thomas Helmig, Tel.: 0521/544-199, thomas.helmig@bielefelder-vb.de und
Mathias Lückebergfeld, Tel.: 0521/544-276, mathias.lückebergfeld@bielefelder-vb.de

stehen Ihnen gern für alle Fragen zu diesem Thema zur Verfügung.