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Bielefelder Volksbank eG
BLZ: 48060036
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Die Vertreterversammlung

 

Genossenschaftsbanken werden von ihren Mitgliedern selbst bestimmt, selbst verwaltet und selbst verantwortet. Bei einer großen und modernen Genossenschaftsbank wie der Bielefelder Volksbank eG gäbe es aber organisatorische Probleme, wenn alle Mitglieder nach dem Prinzip "eine Person - eine Stimme" über die Geschicke der Bank mitentscheiden würden. Elementares demokratisches Organ für alle Mitglieder der Bielefelder Volksbank eG ist deshalb die Vertreterversammlung. Alle vier Jahre wählen die Mitglieder ihre Vertreter neu.
Je 100 Mitglieder entsenden dann eine Person ihreres Vertrauens in die Vertreterversammlung. Die gewählten Mitgliedervertreter der Bielefelder Volksbank eG stimmen in der jährlich zur Jahresmitte stattfindenden Vertreterversammlung u.a. über die Verwendung des Geschäftsergebnisses einschließlich der Höhe der Dividendenzahlung ab, nachdem sie sich vom Aufsichtsrat und vom Vorstand über die aktuelle Entwicklung der Bank haben informieren lassen.